Aktuelle Informationen:
Österreichisches Aussenministerium
Notfall-Telefon des Aussenministeriums: +43 1 90115-4411; Reiseregistrierung vor Reisebeginn; Auslandsservice-App für iOS, Android & BlackBerry
Deutsches Aussenamt
Reise-App für Android Smartphones und Tablets, iPhone und iPad
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Helpline EDA: Telefon +41 (0)800 24-7-365, Fax +41 (0)58 462 78 66, E-Mail helpline@eda.admin.ch, Registrierung, App
Sicherheitshinweis
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
Taschendiebstähle treten zunehmend in der Sommerzeit auf. Selbst in den Speisesälen von Hotels sollten Wertsachen und Ausweise nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Hinweise: Norwegen führt seit März 2016 wieder Personenkontrollen bei der Einreise mit der Fähre sowie an der Grenze bei Weiterreise nach Schweden durch. Reisende müssen daher einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen.
Einreisebestimmungen
Norwegen ist Schengen-Mitglied.
Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass muss während der Aufenthaltsdauer noch gültig sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten und benötigen zum Aufenthalt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher, für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen. Bei Aufenthalten länger als drei Monate sollte spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragt werden.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Beträge ab NOK 25.000 sind jedoch beim norwegischen Zoll registrierungspflichtig. Gängige Kreditkarten werden problemlos akzeptiert, Ferner besteht die Möglichkeit, über Bankomaten Bargeld zu beheben.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören für Personen ab 18 Jahren auch 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak). Die Alkoholbestimmungen in Norwegen sind wesentlich restriktiver als in Österreich (so gilt Alkohol mit über 60 Volumsprozenten als Suchtgift!). Die Einfuhr von Lebensmitteln ist nur beschränkt zulässig. Da Norwegen tollwutfrei ist, gelten strenge Regeln für die Mitnahme von Haustieren.
Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von PKWs sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten.
Ausfuhr
Bei der Ausreise ist insbesondere zu beachten, dass der norwegische Zoll Angeltouristen die Ausfuhr von maximal 15kg Fisch pro Person gestattet.
Norwegisch-Russische Grenze (Sør-Varanger/Kirkenes)
Für die Einreise nach Russland ist ein gültiges Visum erforderlich, das bei einer russischen Auslandsvertretung beantragt werden muss und nicht an der Grenze erworben werden kann.
Die Einreise von Norwegen nach Russland kann ausschließlich über den Grenzübergang Storskog erfolgen. Ein Grenzübertritt an anderen Stellen in der Region ist nicht möglich (auch nicht von Inhabern eines Visums).
Die Grenze ist teilweise eine „grüne” Grenze ohne sichtbare Absperrung, die allerdings intensiv überwacht wird. Auch der kleinste Schritt über die Grenze wird sowohl seitens der norwegischen, als auch der russischen Behörden strafrechtlich verfolgt. Um derartige Konsequenzen zu vermeiden, wird die strikte Beachtung der entlang der Grenze aufgestellten Hinweisschilder dringend empfohlen. Wanderungen entlang der norwegisch-russischen Grenze sind möglich, solange diese Hinweise beachtet werden.
Medizinische Versorgung
Westeuropäischer Standard. Das norwegische Gesundheitssystem ist verstaatlicht. Lange Wartezeiten selbst für operative Eingriffe sind üblich, Hausbesuche so gut wie unbekannt. Die Rezeptpflicht wird streng gehandhabt, weshalb es sich empfiehlt, in der Reiseapotheke nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen mitzuführen.
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden.
Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden.
Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Notarzt).
Reisekasse
Landeswährung ist die Norwegische Krone (NOK):
Kreditkarten und EC-Karten können in Geschäften und an Bankautomaten auch für kleinere Besorgungen genutzt werden. Norwegen ist kein Euro-Land, daher können Gebühren bei Bankomat- und Kreditkartenzahlungen anfallen!
Verkehrshinweise
Öffentliche Verkehrsverbindungen: sehr gut ausgebautes Netz an Busverbindungen. Inlandsflugnetz, Eisenbahnen (nur zwischen den wichtigen Städten des Südens).
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist anzuraten. Es gelten 0,2 Promille für Kraftfahrer. Übertretungen der Verkehrsvorschriften (insbesondere der Höchstgeschwindigkeiten oder Fahren unter Einfluß von Rauschmitteln) werden mit äußerster Strenge geahndet. Hohe Geldstrafen (Grundlage bis 1,5 des Monatsbruttos), bei schweren Übertretungen außerdem mehrjähriger Führerscheinentzug und Verpflichtung zu einer erneuten Führerscheinprüfung, sowie mehrwöchige, unbedingte Gefängnisstrafen sind üblich. Auch geringere Verstöße (etwa Missachtung des Halte-/Parkverbots) sind teuer und werden teilweise über eine Inkassogesellschaft europaweit verfolgt.
Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Die Höchstgeschwindigkeit, so nicht anders beschildert, beträgt auf Überlandstraßen 80, auf dem spärlich ausgebauten Autobahnnetz maximal 110 km/h.
Höhergelegene Bergstraßen sind witterungsbedingt (oft ab Oktober und bis in den Juni hinein) gesperrt.
Die Benützung des Mobiltelefons ist während der Fahrt für Fahrer NUR mit Freisprecheinrichtung gestattet.
EWR-bzw. EU-Führerscheine werden in Norwegen anerkannt. Die Inhaber und Inhaberinnen unterliegen den norwegischen Gesundheits- und Gültigkeitskriterien.
In Norwegen sind besonders viele Abschnitte der Autobahnen/Überlandstraßen sowie das gesamte Stadtgebiet von Oslo mautpflichtig. Fahrzeuge werden auf der Mehrzahl der ausgeschilderten Mautabschnitte ausschließlich elektronisch erfasst (keine Mautstationen – keine Möglichkeit einer Bezahlung vor Ort!). Nicht bezahlte Mautgebühren werden über eine Inkassogesellschaft europaweit eingehoben.
Um eine Mautrechnung mit erheblichem Aufschlag zu vermeiden, kann das Fahrzeug hier (auch deutsch) registriert werden. Dies kann bis zu höchstens 14 Tagen nach der ersten Befahrung einer norwegischen Mautstrecke erfolgen. Die Mautgebühren werden dann über eine Kreditkarte abgerechnet.
Besondere Bestimmungen
Angebote von Entgelt für sexuelle Dienstleistungen bzw. die Annahme sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt sind strafbar. Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
Diplomatische Vertretungen
Österreich
(A)
Österreichische Botschaft
Thomas Heftyes Gate 19-21, N-0244 Oslo, Telefon (+47) 22 54 02-00 (Amt), Telefax (+47) 22 55 43 61, E-Mail oslo-ob@bmeia.gv.at Internet: www.aussenministerium.at/oslo
Notfall-Telefon des Aussenministeriums: +43 1 90115-4411; Reiseregistrierung vor Reisebeginn; Auslandsservice-App für iOS, Android & BlackBerry
Honorarkonsulate: Ålesund, Bergen, Kristiansand, Starvanger, Tromsø, Trondheim

Botschaft des Königreiches Norwegen
Reisnerstraße 55-57, 1030 Wien, Tel: (+43 / 1) 715 66 92, Fax: (+43 / 1) 712 65 52, E-Mail: emb.vienna@mfa.no, Internet: www.norway.no/de/austria/, Notrufnummer: (+43 / (0) 664) 230 29 51
Deutschland
(D)
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Oscarsgate 45, 0244 Oslo, Telefon (0047) 23 27 54 00, Fax (0047) 22 44 76 72, 23 27 54 49, E-Mail info@oslo.diplo.de, Website www.oslo.diplo.de
Honorarkonsulate: Ålesund, Bergen, Bodø, Haugesund, Kirkenes, Kristiansand, Kristiansund, Starvanger, Svolvaer, Tromsø, Trondheim

Botschaft des Königreiches Norwegen
Rauchstraße 1, 10787 Berlin, Telefon 030- 50 50 50, Fax 030-50 50 55, E-Mail emb.berlin@mfa.no, Website www.norway.no/de/germany/
Schweiz
(CH)
Schweizerische Botschaft
Bygdøynesveien 13, 0244 Oslo; Tel.: +47 22 54 23 90, Fax: -, E-Mail: osl.vertretung@eda.admin.ch, www.eda.admin.ch/oslo, Amtsbereich: Norwegen, Island

Botschaft des Königreiches Norwegen
Bubenbergplatz 10, 3001 Berne, Telefon: 031/310 55 55, Fax: 031/310 55 50, E-Mail: emb.bern@mfa.no, Internet: www.amb-norwegen.ch
Feiertage und Schul-Ferien Norwegen
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