Allgemeine Reise-Informationen Italien
Zum Heiligen Jahr 2025 werden in Rom etwa 30 Millionen Pilger erwartet. Die Auswirkungen auf andere Regionen werden eher gering sein.
Österreichisches Aussenministerium
Notfall-Telefon des Aussenministeriums: +43 1 90115-4411;
Auslandsregistrierung vor Reisebeginn; Auslandsservice-App für iOS & Android
Deutsches Auswärtiges Amt
Reise-App für Android Smartphones und Tablets, iPhone und iPad
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Helpline EDA: Telefon +41 (0)800 24-7-365, Fax +41 (0)58 462 78 66, E-Mail helpline@eda.admin.ch, Registrierung, App
Sicherheitshinweis
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben davor gewarnt, dass Italien ein prioritäres Angriffsziel für terroristische Aktivitäten darstelle und daher die Sicherheitsvorkehrungen weiter verstärkt. Besondere Schutzmaßnahmen gibt es bereits seit längerem für öffentliche Plätze und gefährdete Einrichtungen wie z.B. Bahnhöfe, Flughäfen und U-Bahnen, Botschaften und Konsulate. Erhöhte Wachsamkeit erscheint auf stark besuchten öffentlichen Plätzen, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und in Massentransporteinrichtungen empfehlenswert.
In den Großstädten besteht erhöhte Kriminalität; Taschendiebstähle (in Autobussen, Zügen und auf der Straße, zuletzt zunehmend auch in Kirchen), Einbrüche und Autodiebstähle sind häufig, Gewaltverbrechen jedoch eher selten.
Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino zum Bahnhof Rom-Trastevere sowie im Bahnhof selbst wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte (z.B. Hauptbahnhöfe Mailand und Neapel, belebte Metrostationen, in Neapel die Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden).
Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Ebenso sollte vom Tragen wertvoller Schmuckstücke abgesehen werden. Wertgegenstände sollten keineswegs in Pkws zurückgelassen werden. Insbesondere in den südlicheren Landesteilen kann es bei Fahrten im Stadtgebiet oder an sonstigen Stellen, wo Langsamfahren oder Anhalten erforderlich ist, empfehlenswert sein, die Autotüren mittels Zentralverriegelung zu versperren und die Fenster geschlossen zu halten, um Diebstähle aus dem Wagen hintan zu halten.
Tragen Sie bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vorneherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise. Reduzieren Sie das Risiko von Autoeinbrüchen und lassen Sie keine scheinbar wertvollen Gegenstände im geparkten Auto liegen, auf keinen Fall Wertsachen und Ausweise. Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren.
Weiters kommt es im ganzen Land auf Autobahnraststätten und -parkplätzen gelegentlich zu Raubüberfällen auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Dabei werden die Reifen geparkter Fahrzeuge manipuliert, die Täter bieten Pannenhilfe an und rauben schließlich ihre Opfer aus. Vor allem nachts sollten Autobahnparkplätze daher gemieden werden, bzw. Fahrzeuge nicht unbewacht geparkt werden.
Sicherheitstipps der italienischen Staatspolizei (engl.)
Streikankündigungen: Reisenden wird empfohlen, sich in den Medien und bei ihren Gastgebern bzw. Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage zu informieren. Im Falle groß angelegter Protestaktionen wird grundsätzlich geraten, die Regionen, in denen gestreikt wird, weiträumig zu meiden. Übersicht über aktuelle Streiks (ital.)
Besondere Rechtliche Bestimmungen
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie“, z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in ganz Italien untersagt.
Einreisebestimmungen
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.
Italien ist Schengen-Mitglied. Die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen. Der cremefarbige Notpass und der Kinderpass werden akzeptiert.
Hinweis: Bei Einreisen und Ausreisen auf dem Luftweg kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung aufgrund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen verweigert werden. Ebenso ist die Anmeldung in Hotels erfahrungsgemäß mit abgelaufenen Reisedokumenten nicht mehr möglich. Es wird daher dringend geraten, für die Einreise und den Aufenthalt in Italien einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.
Bei Passverlust ist bei der nächsten Polizei- oder Carabinieridienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige zu erstatten. Mit der polizeilichen Bestätigung über die Reisepass-Verlustanzeige ist erfahrungsgemäß die Rückreise innerhalb einer Woche auf dem kürzesten Weg nach Österreich möglich. Bei der Benützung eines Flugzeugs ist die Identität durch einen anderen Lichtbildausweis oder eine Reisepasskopie nachzuweisen. Es liegt im Entscheidungsbereich der Fluggesellschaft, ob die Rückreise ohne Reisepass oder Personalausweis angetreten werden kann, weshalb umgehend mit der Fluggesellschaft Kontakt aufgenommen werden sollte.
Dokumente
|
(A) |
(D) |
(CH) |
Pass/Personalausweis |
j |
j |
j |
Visum |
n |
n |
n |
Weiter- und Rückflugticket |
n |
n |
n |
Impfungen (Tetanus und Polio) |
n |
n |
n |
Krankenversicherung |
e |
e |
e |
Reiseversicherung |
e |
e |
e |
Führerschein (national) |
j |
j |
j |
Grüne Versicherungskarte |
j |
j |
j |
Zulassungs-/Fahrzeugschein |
j |
j |
j |
j = erforderlich, n = nicht erforderlich, e = empfohlen
für Reisende aus Österreich, Deutschland, Schweiz
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Durch Starkregen ausgelöste Überschwemmungen treten vermehrt in Norditalien auf.
Italien liegt in einem besonderen tektonischen Spannungsfeld, sodass es immer wieder auch zu schwereren Erdbeben sowie darauf folgenden Nachbebenkommen kann, wie etwa im Mai 2012 in den Provinzen Modena, Ferrara und Bologna. Im Falle eines Erdbebens befolgen Sie bitte folgende Empfehlungen:
In Gebäuden: Bleiben Sie im Gebäude und laufen Sie nicht ins Freie (Gefahr herabstürzender Dachziegel, Fassadenteile etc.). Suchen Sie rasch einen Platz auf, der Schutz gegen herabfallende Gegenstände und splitterndes Glas bietet, z.B. unter einem Tisch, in der Nähe von Innenwänden, unter einer Türe oder unter Betontreppen. Halten Sie Abstand von Glasflächen, hohen Möbeln und Regalen.
Im Freien: Bleiben Sie im Freien und halten Sie möglichst großen Abstand von Gebäuden. Laufen Sie nicht in Gebäude hinein (Gefahr herabstürzender Bauteile). Sollten Sie im Auto unterwegs sein, halten Sie an sicherer Stelle an (möglichst nicht in der Nähe von Gebäuden).
Nach einem starken Erdbeben die Instruktionen des Zivilschutzes über das weitere Verhalten abwarten und unbedingt befolgen.
Informationen zu aktuellen Erdbeben und vulkanischer Aktivität finden sich beim Dipartimento della Protezione Civile (ital., engl.).
Zollvorschriften
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von umgerechnet EUR 10.000 in Fremdwährung Deklarationspflicht. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ausfuhr
Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Bestimmungen der einzelnen EU-Staaten zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das generelle westeuropäische Niveau heran, die Versorgung in Privatkliniken ist tendenziell besser, jedoch auf eigene Kosten.
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) (Österreich: in der e-card enthalten) besteht ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden.
Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
Hinweis: In den Sommermonaten sollte auf einen entsprechenden Schutz vor der starken Sonneneinstrahlung geachtet sowie anstrengende Betätigungen reduziert werden. Leitungswasser weist regional und saisonal unterschiedliche Qualität auf, kann aber getrunken werden.
Apotheken haben werktags in der Regel von 8:30 bis 12:30 und von 15:30 bis 19:30 geöffnet. Außerhalb der normalen Öffnungszeiten gibt es meist einen Notdienst.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Landeswährung, Reisekasse
Landeswährung ist der Euro. Kreditkarten und EC-Karten werden allgemein akzeptiert.
Barzahlungen von mehr als 1.000,00 Euro sind in Italien aufgrund einer Direktive zur Nachvollziehbarkeit von Finanzierungen seit Anfang 2012 verboten. In diesem Zusammenhang wird vor der Zahlung von hohen Geldbeträgen in bar bei der Abwicklung von An- und Verkäufen von wertvollen Objekten (z.B. Grundstücken, Yachten) ausdrücklich gewarnt.
Reisende sollten sich bei Einkäufen, Restaurantbesuchen etc. immer eine Rechnung bzw. Kassabon geben lassen und aufbewahren, da die italienische Finanzbehörde (Guardia di Finanza) ermächtigt ist, diese umgehend zu kontrollieren.
Die italienische Gesetzgebung sieht im Kampf gegen Markenpiraterie hohe Geldstrafen für den Erwerb von gefälschter Markenware vor. Italienreisende sollten deshalb darauf achten, dass sie keine gefälschten Markenartikel (z.B. von Straßen- oder Strandverkäufern angebotene Handtaschen, Uhren, Sonnenbrillen etc.) kaufen.
Verkehr und Infrastruktur
Autobahnen in Italien sind mautpflichtig, bezahlt wird nach gefahrener Strecke bei den Mautstellen bar, mit Kreditkarte oder mit ViaCard (erhältlich bei den heimischen Autofahrerclubs, Grenzstellen oder Raststätten, keine Preisvergünstigung). Informationen über das Autobahnnetz und die Autobahngebühren: Autostrade per l’Italia
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Das Abblendlicht bei Mopeds und Motorräder muss immer eingeschaltet sein. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Das Telefonieren beim Fahren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Es gelten 0,5 Promille.
Seit 01.04.2004 gilt in Situationen, die die Aufstellung eines Warndreiecks erfordern (Pannen, Unfälle, etc. außerhalb des Ortsgebiets), beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (v.a. gelb, orange, orangerot), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind.
Harte Strafen (EUR 500-2.000, ev. Führerscheinentzug, Strafen zwischen 22 und 7 Uhr sind um ein Drittel höher) gelten für Alkohol und Drogen am Steuer. Bei mehr als 1,5 Promille kann das Fahrzeug konfisziert werden.
Zahlreiche Stadt- bzw. Ortszentren sind für den touristischen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt oder nur eingeschränkt zugänglich (Zona a traffico limitato/ZTL). Meistens beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Unberechtigtes Befahren dieser Zonen wird bestraft. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind und daher auch Fahrverbote wirksam werden können.
Geschwindigkeitsbeschränkungen: in Ortschaften 50 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h bzw. bei Regen 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h bzw. 110 km/h bei Regen.
Verkehrsregeln in Italien: Codice Della Strada
Notrufnummern und Pannenhilfe
- Polizei: (0039) 112 (Carabinieri)/113 (Policia Stradale)
- Rettungsdienst, Krankentransport: (0039) 118 oder 112
- Feuerwehr: (0039) 115
- Notfallrufnummer für Touristen: 039 039 039, Handy: +39 039 039 039
- Europäische Notrufnummer 112, kostenlos von jedem Festnetz- oder Mobiltelefon, auch ohne SIM-Karte oder Telefonguthaben, bzw. bei gesperrtem Gerät
- Pannenhilfe: durch ÖAMTC-Partnerclubs über die ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe +43 1 25 120 00
ADAC-Notrufnummer: +49 89 22 22 22; weitere Informationen
Elektrizität
230 Volt/50 Hertz Wechselstrom; teilweise noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich).
Anreise
Die Emilia-Romagna ist gut mit Bahn und Flugzeug erreichbar. Verkehrsknotenpunkt ist Bologna.
Autozugverbindungen bestehen von Hamburg, Hildesheim, Düsseldorf und Frankfurt nach Allesandria (Piemont), Weiterfahrt über die A21/A1 (252 km nach Bologna); und von März bis September von Wien nach Livorno (Toskana), Weiterfahrt über Florenz und die A1 (183 km nach Bologna).
Diplomatische Vertretungen
Österreich
(A)
Österreichische Botschaft
Via Pergolesi 3, I-00198 Rom, Telefon (+39) 06 844 014-1 (Amt), Telefax (+39) 06 854 32 86 (Amt), für dringende Notfälle (+39) 335 708 9749, E-Mail: rom-ob@bmeia.gv.at, Internet: www.aussenministerium.at/rom
Honorarkonsulat (Bologna): (Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Personalausweise) Via Ugo Bassi 13, I-40121 Bologna, Telefon: (+39) 051 26 87 11, Fax: (+39) 051 23 75 06, E-Mail: consolatoaustria.bo@libero.it

Botschaft der Italienischen Republik
Rennweg 27, 1030 Wien, Telefon: (+43 / 1) 712 51 21, Fax: (+43 / 1) 713 97 19, E-Mail: ambasciata.vienna@esteri.it, Internet: www.ambvienna.esteri.it
Deutschland
(D)
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Via San Martino della Battaglia 4, 00185 Roma, Telefon +39 06 49 21 31, Fax +39 06 445 26 72, E-Mail: info@rom.diplo.de, Internet: www.rom.diplo.de
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland: Mailand, Via Solferino 40, 20121 Milano, Telefon: +39 02 623 11 01, Fax: +39 02 655 42 13, E-Mail: info@mailand.diplo.de, Internet: www.mailand.diplo.de
Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland: Rimini, Viale Trieste 3/E, 47037 Rimini, Telefon: +39 05 41 2 77 84, Fax: +39 05 41 2 77 84, E-Mail: rimini@hk-diplo.de

Botschaft der Italienischen Republik
Hiroshimastraße 1-7, 10785 Berlin, Telefon: +49 30 25 44 00, Fax: +49 30 25 44 01 16, E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it; consolato.berlino@esteri.it, Internet: www.ambberlino.esteri.it
Schweiz
(CH)
Schweizerische Botschaft
Via Barnaba Oriani 61, 00197 Rom, Telefon +39 06 809 571, Fax +39 06 808 08 71, E-Mail: rom.vertretung@eda.admin.ch, Internet: Schweizerische Botschaft in Italien
Konsulat (Bologna): Via Risorgimento 11, 40033 Casalecchio di Reno Italia, Telefon: +39 051 57 64 16, Fax: +39 051 57 64 68, E-Mail: bologna@honrep.ch

Botschaft der Italienischen Republik
Elfenstrasse 14, 3006 Bern, Telefon: 031/350 07 77, Fax: 031/350 07 11, E-Mail: ambasciata.berna@esteri.it, Internet: www.ambberna.esteri.it
Telefonservice für Touristen
Das italienische Tourismusministerium hat einen neuen Service für ausländische Italien-Urlauber eingerichtet: Unter der landesweiten Rufnummer 039 039 039 können Touristen auf Deutsch (Option 5), Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch oder Russisch zum Ortstarif Reiseinformationen einholen und eine qualifizierte Betreuung durch Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Der Service umfasst keine kommerziellen Angebote, wie z.B. Hotelbuchungen.
Feiertage und Ferien Emilia-Romagna
Feiertage 2025
Datum |
Name |
Bedeutung |
1. Januar |
Capodanno |
Neujahr |
6. Januar |
Epifania |
Heilige Drei Könige |
20. April/21. April |
Pasquetta |
Ostern |
25. April |
Liberazione |
Tag der Befreiung vom Faschismus |
1. Mai |
Festa del Lavoro |
Tag der Arbeit |
08. June |
|
Pfingstsonntag |
2. Juni |
Festa della Repubblica |
Tag der Republik |
15. August |
Ferragosta |
Mariä Himmelfahrt |
1. November |
Ognissanti |
Allerheiligen |
8. Dezember |
Immacolata Conceziona |
Mariä Empfängnis |
25./26.Dezember |
Natale/Santo Stefano |
Weihnachten |
Lokale Feiertage
Datum |
Name |
Ort |
4. Oktober |
St. Petronius |
Bologna |
Touristeninformation
Imola
- IAT: Galleria del Centro Cittadino, Via Emilia 135 (Mo-Fr 8:30-13 Uhr, Di auch 15-18 Uhr, Sa 8:30-12:30 Uhr)
- Internet: Imola Tourismus (it/en/fr).
Faenza
- IAT-Pro Loco: Voltone della Molinella 2 (Mo-Sa 9:30-12:30 Uhr und 15:30-18:30 Uhr, Fei 9:30-12:30 Uhr)
- Internet: Faenza Tourismus (it/en).
Forli
- IAT: Piazza della Misura 5 (Mo-Sa 8:30-13 und 16-19 Uhr, Mi nachmittag geschlossen)
- Internet: Forli Tourismus (it/en).
Ferrara
- Castello Estense (Mo-Sa 9-13 und 14-18 Uhr, So/Fei 9:30-13 und 14-17 Uhr)
- Internet: Ferrara Tourismus (it/en/sp/fr/de/nl/dk).
Ravenna
- Via Salara 8 (Mo-Sa 8:30-19 Uhr, So/Fei 10-18)
- Internet: Ravenna Tourismus (it/en/de).